Startseite | Aktuelles | Sind Verwandte und sonstige Erben des Putativvaters an einer Abstammungssache betreffend die postmortale Abstammung zu beteiligen?
Sind Verwandte und sonstige Erben des Putativvaters an einer Abstammungssache betreffend die postmortale Abstammung zu beteiligen?
Sind Verwandte und sonstige Erben des Putativvaters an einer Abstammungssache betreffend die postmortale Abstammung zu beteiligen?

Sind Verwandte und sonstige Erben des Putativvaters an einer Abstammungssache betreffend die postmortale Abstammung zu beteiligen?

Nein, meint das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig (OLG Schleswig, Beschl. v. 01.06.2023 – 8 WF 50/23). Der amtliche Leitsatz lautet wie folgt:

„Verwandte und sonstige Erben des Putativvaters sind an einer Abstammungssache betreffend die postmortale Abstammung nicht zu beteiligen, sodass ihnen Kosten dieses Verfahrens grundsätzlich nicht auferlegt werden können.“