Sind Verwandte und sonstige Erben des Putativvaters an einer Abstammungssache betreffend die postmortale Abstammung zu beteiligen?
Nein, meint das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig (OLG Schleswig, Beschl. v. 01.06.2023 – 8 WF 50/23). Der amtliche Leitsatz lautet wie folgt:
„Verwandte und sonstige Erben des Putativvaters sind an einer Abstammungssache betreffend die postmortale Abstammung nicht zu beteiligen, sodass ihnen Kosten dieses Verfahrens grundsätzlich nicht auferlegt werden können.“