Startseite | Aktuelles | Sozialrechtliches Risiko freier Mitarbeiter – hier Arzt als Operateur

Sozialrechtliches Risiko freier Mitarbeiter – hier Arzt als Operateur

Sozialrechtliches Risiko freier Mitarbeiter – hier Arzt als Operateur
Aktuelles
10.03.2026 — Lesezeit: 3 Minuten

Sozialrechtliches Risiko freier Mitarbeiter – hier Arzt als Operateur

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 06.03.2026 (B 12 BA 17/23 R) das Urteil des  Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16.11.2023 (Az. L 7 BA 351/22) zu der Frage eines Arztes als Operateur in einer Privatklinik bestätigt.

Danach ist der Arzt als Operateur als Beschäftigter des Krankenhauses anzusehen.

  1. Sachverhalt – Was ist passiert ?

Ein Arzt führte in einer Privatklinik Operationen durch.

Der Arzt war Gesellschafter einer eigenen Gemeinschaftspraxis und zudem einer weiteren MVZ GmbH.

Die Operationen betrafen seine eigenen Patienten, die er zuvor in seiner Praxis oder in der MVZ GmbH behandelt hatte. Seine ärztlichen Leistungen rechnete er in diesen Fällen grundsätzlich selbst mit den Patienten ab. Daneben kam es jedoch auch vor, dass Patienten über die Klinik oder über besondere Versorgungsmodelle behandelt wurden. In solchen Fällen war die Abrechnung anders organisiert und erfolgte über die Klinik. Damit lag eine gemischte Tätigkeit vor. Für beide Arten der Operationen übernahm die Klinik die Organisation der Operationen und die Nachbehandlung der Patienten.

  1. Entscheidung des Gerichts – Was sagt die Justiz ?

Das Gericht musste prüfen, ob der Arzt bei seinen Operationen als selbstständiger Arzt oder als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter der Klinik tätig war. Dabei wurde besonders berücksichtigt, wie stark der Arzt organisatorisch in die Klinik eingebunden war, wie die Abrechnung erfolgte und ob er tatsächlich unternehmerische Freiheit hatte. Die bloße Tatsache, dass ein Arzt eigene Patienten operiert und formal selbst abrechnet, reicht nach der Rechtsprechung nicht automatisch aus, um eine Selbstständigkeit anzunehmen – insbesondere dann nicht, wenn Klinikstrukturen, Personal und Abläufe maßgeblich genutzt werden.

  1. Warum ist das Urteil für Unternehmer wichtig?

Die Entscheidung knüpft an die Grundsätze an, die bereits durch das sogenannte „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts (Urteil vom 28.06.2022 – B 12 R 3/20 R) geprägt wurden. Die Entscheidung betrifft zwar einen Musikschullehrer, hat aber weitreichende Bedeutung für viele Branchen – etwa für Bildungseinrichtungen, Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Beratungsunternehmen.

Zentrale Aussagen des Urteils

  • Es kommt darauf an, wie die Tätigkeit organisiert und ausgeübt wird.
  • Wer in die organisatorischen Abläufe eines Unternehmens eingebunden ist (z. B. Nutzung der Infrastruktur, organisatorische Vorgaben), gilt häufig als sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
  • Fachliche Freiheit bedeutet nicht automatisch Selbstständigkeit.
  • Selbstständigkeit setzt in der Regel voraus, dass die Person ein eigenes wirtschaftliches Risiko trägt.

Einzelne selbstständige Elemente reichen nicht aus. Das Gericht verlangt eine Gesamtwürdigung aller Umstände.

  1. Achtung: Sozialversicherungsrecht ist komplex

Das Sozialversicherungsrecht ist eine hochspezialisierte Materie mit zahlreichen Detailregelungen, Ausnahmen und umfangreicher Rechtsprechung (u. a. durch das Bundessozialgericht).

Schon kleine Abweichungen bei dem Vertragsinhalt können die Sozialversicherungspflicht auslösen. Für Unternehmen bestehen erhebliche finanzielle Risiken, da im Zweifel mehrere Jahre rückwirkend Beiträge nachgefordert werden können.

  1. Wann sollten Unternehmer einen Anwalt für Sozialversicherungsrecht konsultieren?
  1. vor Abschluss der Verträge
  2. bei wiederkehrenden Einsätzen
  3. bei Ankündigung oder Durchführung einer Betriebsprüfung
  4. nach Erhalt einer Anhörung oder eines Beitragsbescheides der Rentenversicherung

Eine frühzeitige rechtliche Prüfung schafft Planungssicherheit und schützt vor kostspieligen Nachforderungen.

Wir helfen Ihnen gerne – bundesweit!

Bitte beachten Sie auch unser Dienstleistungsangebot Statusprüfstelle:
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/statuspruefstelle/

Suchen
Format
Autor(en)


Raik Pentzek
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel