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Steht es einem Tötungsvorsatz entgegen, wenn der Täter mit der Vornahme einer fremdgefährdenden Handlung auch eine Eigengefährdung bewirkt?

Steht es einem Tötungsvorsatz entgegen, wenn der Täter mit der Vornahme einer fremdgefährdenden Handlung auch eine Eigengefährdung bewirkt?
Frage des Tages
30.08.2023

Steht es einem Tötungsvorsatz entgegen, wenn der Täter mit der Vornahme einer fremdgefährdenden Handlung auch eine Eigengefährdung bewirkt?

Grundsätzlich nein, meint der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 30.03.2023 – 4 StR 234/22). In den Entscheidungsgründen des Urteils heißt es:

„Eine Beweisregel, nach der es einem Tötungsvorsatz entgegensteht, dass mit der Vornahme einer fremdgefährdenden Handlung auch eine Eigengefährdung einhergeht, gibt es nicht. Bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr kann zwar eine vom Täter als solche erkannte Eigengefährdung dafür sprechen, dass er auf einen guten Ausgang vertraut hat. Dies gilt aber nur, wenn die Verhaltensweise nicht – wie hier – von vornherein darauf angelegt ist, eine andere Person zu verletzen oder einen Unfall herbeizuführen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2021 – 4 StR 403/20, NStZ 2023, 232 Rn. 19; Urteil vom 1. März 2018 – 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88 Rn. 21 mwN).“

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Autor(en)


Gregor Heiland
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


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