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Stellen Urlaubslisten Geschäftsgeheimnisse dar?

Frage des Tages
08.05.2023

Stellen Urlaubslisten Geschäftsgeheimnisse dar?

Das Oberlandesgericht (OLG) hat wie folgt entschieden (OLG Dresden, Urt. v. 14.03.2023 – 4 U 1377/22 [Leitsatz]):

„Einer juristischen Person stehen datenschutzrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche wegen der Verwendung von Daten aus Personalakten ihrer Mitarbeiter nicht zu.

Urlaubslisten eines Unternehmens stellen keine Geschäftsgeheimnisse dar.“

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