Stellt es eine Diskriminierung nach dem AGG dar, wenn ein Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst seine Einstellungszusage aufgrund eines ärztlichen Attests widerruft?
Nein, meint das Arbeitsgericht (ArbG) Siegburg (ArbG Siegburg, Urt. v. 20.03.2024 – 3 Ca 1654/23). In einem solchen Fall liege insbesondere keine Diskriminierung nach dem AGG aufgrund einer Schwerbehinderung vor.