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U1-Erstattungen zu Unrecht erhalten – Risiko Rückforderungen der Krankenkassen
U1-Erstattungen zu Unrecht erhalten – Risiko Rückforderungen der Krankenkassen

U1-Erstattungen zu Unrecht erhalten – Risiko Rückforderungen der Krankenkassen

Was bedeutet das Umlage- und Erstattungsverfahren U1?

Das Umlageverfahren U1 betrifft die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Arbeitgeber zahlen hierfür eine Umlage an die Krankenkassen und erhalten im Gegenzug einen Teil der Aufwendungen für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erstattet.

Am U1-Verfahren nehmen grundsätzlich nur Arbeitgeber teil, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.

Was bedeutet das Umlage- und Erstattungsverfahren U2?

Das Umlageverfahren U2 betrifft Aufwendungen bei Mutterschaft. Hierzu gehören insbesondere Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld und Entgeltfortzahlungen während mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote.

Im Unterschied zur U1 sind grundsätzlich alle Arbeitgeber zur Teilnahme am U2-Verfahren verpflichtet – unabhängig von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer.

Welche Institution prüft die U1-Pflicht?

Die Prüfung der Teilnahme am U1-Verfahren erfolgt in der Praxis insbesondere durch die zuständigen Krankenkassen sowie im Rahmen von Betriebsprüfungen durch die Deutschen Rentenversicherungsträger.

Beteiligt sein können insbesondere:

  • die jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen,
  • die Deutsche Rentenversicherung,
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – Arbeitgeberversicherung.

Die Teilnahme am U1-Verfahren ist grundsätzlich nur für Arbeitgeber vorgesehen, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.

Welche Konsequenzen können entstehen, wenn keine U1-Pflicht bestand?

Falls rückwirkend festgestellt wird, dass keine Teilnahmeberechtigung am U1-Verfahren bestand, können erhebliche finanzielle Konsequenzen entstehen.

Mögliche Folgen:

  • Rückforderung sämtlicher Erstattungen aus dem U1-Verfahren, insbesondere Erstattungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall;
  • gleichzeitiger Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht gezahlten U1-Umlagen.

In der Praxis ist allerdings häufig festzustellen, dass die zurückzuzahlenden Erstattungsleistungen deutlich höher sind als die gezahlten Umlagebeiträge.

Für welchen Zeitraum kann rückwirkend geprüft werden?

Nach der derzeitigen Rechtslage kommen regelmäßig Prüfungen für bis zu vier Kalenderjahre rückwirkend zuzüglich des laufenden Kalenderjahres in Betracht.

Damit könnte derzeit grundsätzlich eine Überprüfung ab dem Jahr 2022 erfolgen.

Was ist zu tun, wenn ich feststelle, dass die Umlage U1 zu Unrecht gezahlt wurde?

Wir empfehlen, die bestehende Verhältnisse durch einen Anwalt für Sozialversicherungsrecht überprüfen zu lassen.

Wir helfen Ihnen gerne – bundesweit!