Unzulässige Wohnungsnutzung einer Teileigentumseinheit
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (BGH, Urt. v. 15.07.2022 – V ZR 127/21):
„Gibt die Teilungserklärung einer Anlage, zu der sowohl Wohnungs- als auch Teileigentumseinheiten gehören, innerhalb eines Gebäudes eine räumliche Trennung von Wohnen und Gewerbe vor, stört die Wohnnutzung einer Teileigentumseinheit in dem der gewerblichen Nutzung vorbehaltenen Gebäudeteil bei typisierender Betrachtung regelmäßig mehr als die vorgesehene Nutzung (Fortführung von Senat NJW-RR 2018, NJW-RR Jahr 2018 Seite 1227 Rn. NJW-RR Jahr 2018 Seite 1227 Randnummer 9).“