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Was versteht man unter einem Kraftfahrzeugrennen nach § 315d Abs.1 Nr. 2 StGB?

Was versteht man unter einem Kraftfahrzeugrennen nach § 315d Abs.1 Nr. 2 StGB?
Frage des Tages
10.02.2022

Was versteht man unter einem Kraftfahrzeugrennen nach § 315d Abs.1 Nr. 2 StGB?

Siehe dazu etwa BGH, Beschl. v. 08.12.2021 – 4 StR 224/20:

„Ein Kraftfahrzeugrennen im Sinne des § 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB ist ein Wettbewerb zwischen wenigstens zwei Kraftfahrzeugführern, bei dem es zumindest auch darum geht, mit dem Kraftfahrzeug über eine nicht unerhebliche Wegstrecke eine höhere Geschwindigkeit als der andere oder die anderen teilnehmenden Kraftfahrzeugführer zu erreichen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Teilnehmer zueinander in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit, die höchste Durchschnittsgeschwindigkeit oder die schnellste Beschleunigung in Konkurrenz treten ( BGH, Urteil vom 11. November 2021 ‒ 4 StR 511/20 Rn. 17 mwN). Die besondere Gefährlichkeit von Kraftfahrzeugrennen in all diesen Konstellationen liegt darin, dass es zwischen den konkurrierenden Kraftfahrzeugführern zu einem Kräftemessen im Sinne eines Übertreffenwollens gerade in Bezug auf die gefahrene Geschwindigkeit kommt. Gerade diese Verknüpfung trägt die Gefahr in sich, dass dabei die Fahr- und Verkehrssicherheit außer Acht gelassen, der Verlust von Kontrolle in Kauf genommen und die Aufmerksamkeit auf das Verhalten des Konkurrenten gerichtet wird ( BGH, Urteil vom 11. November 2021 ‒ 4 StR 511/20 Rn. 19 mwN).“

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Autor(en)


Volkan Özkara
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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