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Wasserschaden durch undichte Silikonfuge – zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Frage des Tages
03.02.2022

Wasserschaden durch undichte Silikonfuge – zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu wie folgt entschieden (BGH, Urt. v. 20.10.2021 – IV ZR 236/20, NJW-Spezial 2022, 2):

„Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand einzustehen (Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008).“

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