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Wenn Gesunde sich krankschreiben lassen, droht die Kündigung
Wenn Gesunde sich krankschreiben lassen, droht die Kündigung

Wenn Gesunde sich krankschreiben lassen, droht die Kündigung

Das Arbeitsgericht (ArbG) Siegen hat entschieden, dass wenn sich ein ge­sun­der Aus­zu­bil­den­der krank­schrei­ben lässt, um eine Prü­fung zu schwän­zen, er da­durch eine schwe­re Ver­let­zung sei­ner Pflich­ten aus dem Ausbildungsvertrag begeht; das kann eine fristlose Kündigung des Ausbildungsvertrages nach sich ziehen (ArbG Siegen, Urt. v. 17.03.2022 – 5 Ca 1849/21).

Ergänzende Hinweise

Das Urteil betrifft ein Ausbildungsverhältnis. Es dürfte grundsätzlich auf ein Arbeitsverhältnis übertragbar sein.