Startseite | Aktuelles | Wer zahlt für den defekten Geschirrspüler in der Mietwohnung?

Wer zahlt für den defekten Geschirrspüler in der Mietwohnung?

Wer zahlt für den defekten Geschirrspüler in der Mietwohnung?
Frage des Tages
23.08.2024

Wer zahlt für den defekten Geschirrspüler in der Mietwohnung?

Siehe dazu LG Berlin II, Beschl. v. 30.06.2024 – 67 S 144/24:

„Eine vermieterseits gestellte Formularklausel, ausweislich derer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Mietsache vorhandene technische Geräte ´als nicht mitvermietet gelten´, schließt Gewährleistungsansprüche des Mieters im Falle eines Defekts der Geräte nicht aus.“

Suchen
Autor(en)

Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Weitere interessante Artikel