Startseite | Aktuelles | Wie hoch ist die mögliche Strafe bei einem Subventionsbetrug (§ 264 StGB)?

Wie hoch ist die mögliche Strafe bei einem Subventionsbetrug (§ 264 StGB)?

Wie hoch ist die mögliche Strafe bei einem Subventionsbetrug (§ 264 StGB)?
Frage des Tages
14.04.2020

Wie hoch ist die mögliche Strafe bei einem Subventionsbetrug (§ 264 StGB)?

Die Höchststrafe beim Subventionsbetrug beträgt 10 Jahre Freiheitsstrafe (§ 264 Abs. 2 StGB). Dann muss es sich um einen besonders schweren Fall handeln. Dazu sagt § 264 Abs. 2 StGB:

In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. aus grobem Eigennutz oder unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege für sich oder einen anderen eine nicht gerechtfertigte Subvention großen Ausmaßes erlangt,

2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder

3. die Mithilfe eines Amtsträgers oder Europäischen Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung mißbraucht.

Achtung: Ganz aktuell kann in den Fällen der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) ggf. an eine Strafbarkeit nach § 264 StGB zu denken sein.

Suchen
Themen
Autor(en)


Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten



Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten




Gregor Heiland
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten


Weitere interessante Artikel