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Wie ist ein Vertrag über die Lieferung und den Einbau speziell angepasster Fensterläden einzuordnen?

Frage des Tages
05.11.2022

Wie ist ein Vertrag über die Lieferung und den Einbau speziell angepasster Fensterläden einzuordnen?

Siehe dazu OLG Stuttgart, Urt. v. 02.06.2022 – 13 U 9/21. Demnach ist ein solcher Vertrag als Werkvertrag einzuordnen.

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Autor(en)


Axel Möller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mail: jena@etl-rechtsanwaelte.de


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