Wie ist ein Vertrag über die Lieferung und den Einbau speziell angepasster Fensterläden einzuordnen?
Siehe dazu OLG Stuttgart, Urt. v. 02.06.2022 – 13 U 9/21. Demnach ist ein solcher Vertrag als Werkvertrag einzuordnen.
Siehe dazu OLG Stuttgart, Urt. v. 02.06.2022 – 13 U 9/21. Demnach ist ein solcher Vertrag als Werkvertrag einzuordnen.
Veröffentlicht: 05.11.2022
Lesezeit: ca. 1 Minute
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