Startseite | Aktuelles | Wird während Kurzarbeit „null“ ein Anspruch auf Erholungsurlaub erworben?
Wird während Kurzarbeit „null“ ein Anspruch auf Erholungsurlaub erworben?
Wird während Kurzarbeit „null“ ein Anspruch auf Erholungsurlaub erworben?

Wird während Kurzarbeit „null“ ein Anspruch auf Erholungsurlaub erworben?

Nein, meint das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 05.12.2023 – 9 AZR 364/22). Im Leitsatz der Entscheidung heißt es:

„Erkrankt der Arbeitnehmer in einem Zeitraum, für den – wirksam – Kurzarbeit ´null´ eingeführt worden ist, sind die ausgefallenen Arbeitstage bei der Berechnung des Urlaubsumfangs nicht Zeiten mit Arbeitspflicht gleichzustellen.“