Wird während Kurzarbeit „null“ ein Anspruch auf Erholungsurlaub erworben?
Nein, meint das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 05.12.2023 – 9 AZR 364/22). Im Leitsatz der Entscheidung heißt es:
„Erkrankt der Arbeitnehmer in einem Zeitraum, für den – wirksam – Kurzarbeit ´null´ eingeführt worden ist, sind die ausgefallenen Arbeitstage bei der Berechnung des Urlaubsumfangs nicht Zeiten mit Arbeitspflicht gleichzustellen.“