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Zum Anspruch auf Mehrvergütung nach dem Entgelttransparenzgesetz

Zum Anspruch auf Mehrvergütung nach dem Entgelttransparenzgesetz
Aktuelles
03.07.2024 — Lesezeit: 1 Minute

Zum Anspruch auf Mehrvergütung nach dem Entgelttransparenzgesetz

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat entschieden, dass einer Arbeitnehmerin ein Anspruch auf Mehr­ver­gü­tung nach dem Ent­gelt­trans­pa­renz­G zu­steht, da der Ar­beit­ge­ber zwar an­de­re Kri­te­ri­en für die un­glei­che Be­zah­lung als das Ge­schlecht be­nen­nen, aber die Be­wer­tung die­ser Kri­te­ri­en nicht nach­prüf­bar dar­le­gen konn­te (LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.06.2024 – 4 Sa 26/23).

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Dr. Stefan Müller-Thele
Rechtsanwalt

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