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Zum Anspruch eines Ehepartners auf Unterhalt nach § 1360a Abs. 4 BGB
Zum Anspruch eines Ehepartners auf Unterhalt nach § 1360a Abs. 4 BGB

Zum Anspruch eines Ehepartners auf Unterhalt nach § 1360a Abs. 4 BGB

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat wie folgt entschieden (LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.12.2023 – 12 Ta 960/23):

„Streitigkeiten um Arbeitsentgelt sind keine persönlichen Angelegenheiten im Sinne von § 1360a Abs. 4 BGB, für die ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss in Betracht kommt.“