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Zum sozialversicherungsrechtlichen Status eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

Zum sozialversicherungsrechtlichen Status eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH
Aktuelles
02.02.2024

Zum sozialversicherungsrechtlichen Status eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

Das Sozialgericht (SG) Landshut hat im Leitsatz wie folgt entschieden (SG Landshut, Urt. v. 11.01.2024 – S 1 BA 23/23):

„Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der 50 vH der Anteile am Stammkapital hält, ist ausnahmsweise dann nicht selbstständig, wenn dem anderen Gesellschafter bei Stimmengleichheit (Pattsituation) das Recht zusteht, im Wege eines Stichentscheides eine Entscheidung in der Gesellschafterversammlung herbeizuführen.“

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Annette Hochheim
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Sozialrecht

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Raik Pentzek
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


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