Startseite | Aktuelles | Zur richtigen Abrechnung von Heizkosten nach der HeizkostenV
Zur richtigen Abrechnung von Heizkosten nach der HeizkostenV
Zur richtigen Abrechnung von Heizkosten nach der HeizkostenV

Zur richtigen Abrechnung von Heizkosten nach der HeizkostenV

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat wie folgt entschieden (BGH, Urt. v. 12.01.2022 – VIII ZR 151/20):

„Von einer nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV ist auch dann auszugehen, wenn zwar die Wohnung über Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler, jedoch die verbundene zentrale Wärme- und Warmwasserversorgungsanlage nicht über den nach § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV vorgesehenen Wärmemengenzähler verfügt.“