Zur sechsmonatigen Weiternutzung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Pkw
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat im Leitsatz wie folgt entschieden (OLG München, Urt. v. 11.01.2024 – 24 U 3811/23 e):
„Die regelmäßig erforderliche mindestens sechsmonatige Weiternutzung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Pkw ist nicht nur dann keine Fälligkeitsvoraussetzung, wenn der Geschädigte einen zwischen Wiederbeschaffungswert und 130% des Wiederbeschaffungswertes liegenden Schaden konkret abrechnet (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18. November 2008 – VI ZB 22/08 –, BGHZ 178, 338-346), sondern auch dann nicht, wenn der Geschädigte einen zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert liegenden Schaden fiktiv abrechnet.“