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Zur sechsmonatigen Weiternutzung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Pkw

Zur sechsmonatigen Weiternutzung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Pkw
Aktuelles
23.04.2024 — Lesezeit: 1 Minute

Zur sechsmonatigen Weiternutzung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Pkw

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat im Leitsatz wie folgt entschieden (OLG München, Urt. v. 11.01.2024 – 24 U 3811/23 e):

„Die regelmäßig erforderliche mindestens sechsmonatige Weiternutzung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Pkw ist nicht nur dann keine Fälligkeitsvoraussetzung, wenn der Geschädigte einen zwischen Wiederbeschaffungswert und 130% des Wiederbeschaffungswertes liegenden Schaden konkret abrechnet (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18. November 2008 – VI ZB 22/08 –, BGHZ 178, 338-346), sondern auch dann nicht, wenn der Geschädigte einen zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert liegenden Schaden fiktiv abrechnet.“

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Autor(en)


Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de


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