Startseite | Aktuelles | Zur sog. Fortsetzungserkrankung

Zur sog. Fortsetzungserkrankung

Zur sog. Fortsetzungserkrankung
Aktuelles
17.08.2023

Zur sog. Fortsetzungserkrankung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Leitsatz wie folgt entschieden (BAG, Urt. v. 18.01.2023 – 5 AZR 93/22, DB 2023, 1673):

„Die Abstufung der Darlegungslast beim Streit über das Vorliegen einer neuen Erkrankung iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 EFZG, wonach der Arbeitnehmer Tatsachen vorzutragen hat, die den Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung bestanden, begegnet weder unions- noch verfassungsrechtlichen Bedenken. Dem steht nicht entgegen, dass der hiernach erforderliche Vortrag im Regelfall mit der Offenlegung der einzelnen zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankungen im maßgeblichen Zeitraum verbunden ist.“

Suchen
Format
Autor(en)


Dr. Stefan Müller-Thele
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten



Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel