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Trifft die Zulassung als Vertretungsarzt eine Aussage zum sozialrechtlichen Status des Arztes?
Trifft die Zulassung als Vertretungsarzt eine Aussage zum sozialrechtlichen Status des Arztes?

Trifft die Zulassung als Vertretungsarzt eine Aussage zum sozialrechtlichen Status des Arztes?

§ 32 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) trifft keine Aussage zum sozialrechtlichen Status von Ärzten. Auch wenn der Arzt im Rahmen des Zulassungs- oder Anzeigeverfahrens als Vertragsarzt bezeichnet wurde, ist dies kein wesentliches Indiz für eine Selbständigkeit. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden (LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 07.02.2020 – L 9 BA 92/18).

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