Startseite | Aktuelles | Verringert sich bei Bezug von Kurzarbeitergeld der Versicherungsschutz in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung?
Verringert sich bei Bezug von Kurzarbeitergeld der Versicherungsschutz in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung?
Verringert sich bei Bezug von Kurzarbeitergeld der Versicherungsschutz in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung?

Verringert sich bei Bezug von Kurzarbeitergeld der Versicherungsschutz in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung?

Grundsätzlich gilt bei Beschäftigten, dass bei Bezug von Kurzarbeitergeld keine Änderungen im Versicherungsschutz eintreten.

In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt das Versicherungsverhältnis unverändert bestehen, solange Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht.

Es wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten. Wir helfen Ihnen gerne – bundesweit!

Bitte beachten Sie auch unsere Dienstleistungsangebot Wechsel PKV in GKV.