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Verringert sich bei Bezug von Kurzarbeitergeld der Versicherungsschutz in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung?

Frage des Tages
06.04.2020

Verringert sich bei Bezug von Kurzarbeitergeld der Versicherungsschutz in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung?

Grundsätzlich gilt bei Beschäftigten, dass bei Bezug von Kurzarbeitergeld keine Änderungen im Versicherungsschutz eintreten.

In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt das Versicherungsverhältnis unverändert bestehen, solange Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht.

Es wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten. Wir helfen Ihnen gerne – bundesweit!

Bitte beachten Sie auch unsere Dienstleistungsangebot Wechsel PKV in GKV.

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Raik Pentzek
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


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