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Versicherungsrecht

Versicherung

Eine Versicherung liegt vor, wenn sich ein Versicherungsunternehmen gegen Zahlung eines Entgelts verpflichtet, für den Fall eines ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen zu erbringen. Dabei wird das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohte Menschen verteilt. Der Risikoübernahme liegt eine Kalkulation zugrunde. Man kann also vom Risikoausgleich im Kollektiv sprechen. Gleichartige Risiken werden in einem Bestand zusammengefasst, wodurch der Ausgleich eines einzelnen Risikos möglich ist und eine Kalkulationsgrundlage für das Produkt „Versicherung“ geschaffen wird. Zusammengefasst: Versicherung ist der Risikotransfer gegen Entgelt.

Dafür muss der Einzelne einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Versicherungsunternehmen abschließen.

Es gibt vielen Arten von Versicherungen; eine Möglichkeit der Einteilung ergibt sich wie folgt:

(Letzte Aktualisierung: 08.05.2014)