Fristlose Kündigung nach Schlüsseldiebstahl
Die ETL Rechtsanwälte Köln (RA Soltyszeck) gewinnen für ihre Mandantin (= Arbeitgeber) vor dem ArbG Düsseldorf in der Sache 10 Ca 4450.
Es ging um die Entwendung eines Büro- bzw. Praxisschlüssels durch eine Arbeitnehmerin. Nach Beweisaufnahme hat das ArbG die gegen die seitens der Arbeitgeberin ausgesprochene außerordentliche und fristlose Kündigung gerichtete Klage abgewiesen.