Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Beschäftigungspflicht durch den Arbeitgeber?
Grundsätzlich nein, meint das Bundearbeitsgericht (BAG) in einer Entscheidung aus dem Februar 2024 (BAG, Urt. v. 29.02.2024 – 8 AZR 359/22). Im Leitsatz heißt es:
„Die für den Bereich der Bühnenkünstler entwickelte Rechtsprechung zum pauschalierten Schadensersatz von bis zu sechs Monatsgagen pro Spielzeit bei einer Verletzung des Beschäftigungsanspruchs kann nicht auf den Profimannschaftssport übertragen werden.“