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Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Schadensersatz wegen verspäteter Gehaltszahlung

Aktuelles
19.08.2021

Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Schadensersatz wegen verspäteter Gehaltszahlung

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hat entschieden (LAG Nürnberg, Urt. v. 20.01.2021 – 2 Sa 253/20 m. Anm. Vößing in DB 2021, 1539):

„Führt die verspätete Entgeltzahlung auf Grund gesetzlicher Vorschriften zu einer Minderung des Anspruchs auf Elterngeld, hat der Arbeitgeber den entsprechenden Schaden nach § 286 BGB zu ersetzen. Der Arbeitnehmer muss sich jedoch durch die verspätete Zahlung entstehende Steuervorteile im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen.“

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