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Arbeitnehmer müssen sich nicht auf das Coronavirus testen lassen!

Arbeitnehmer müssen sich nicht auf das Coronavirus testen lassen!
Aktuelles
23.12.2020

Arbeitnehmer müssen sich nicht auf das Coronavirus testen lassen!

Im Zusammenhang mit dem Test auf das Coronavirus kommt es nach wie vor zu einer Reihe von rechtlichen Missverständnissen. Dazu gehört der Irrglaube, dass Arbeitnehmer verpflichtet seien, sich auf das neuartige Coronavirus testen zu lassen. Das ist nicht der Fall! Auch nicht dann, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit ein gesteigertes Risiko für Menschen bedeutet, mit denen er beruflich in Kontakt kommt. So etwa im Bereich der Alten- und Krankenpflege. Soweit zu den guten oder vielleicht auch nur vermeintlich guten Nachrichten für etwaig betroffene Arbeitnehmer. Denn die Wahrheit ist auch: Besteht ein begründeter Anlass für einen Test auf das Coronavirus, besteht gar eine rechtliche Regelung, ohne Test der durch den Arbeitnehmer geschuldeten Arbeit nicht nachgehen zu dürfen, verliert der Arbeitnehmer im Regelfall seinen Anspruch auf Arbeitsentgelt. In Kurzform: Ohne Test, keine Arbeit und ohne Arbeit kein Arbeitslohn.

Damit besteht – das ist zuzugeben – eine Art mittelbarer Zwang, sich testen lassen.

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Autor(en)


Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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