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Beschluss der Bundesregierung für eine Gutscheinlösung bei Pauschalreisen, Flugtickets und Freizeitveranstaltungen

Beschluss der Bundesregierung für eine Gutscheinlösung bei Pauschalreisen, Flugtickets und Freizeitveranstaltungen
Aktuelles
02.04.2020

Beschluss der Bundesregierung für eine Gutscheinlösung bei Pauschalreisen, Flugtickets und Freizeitveranstaltungen

Die Regelung soll Reiseveranstaltern, Airlines und Veranstaltern von Kultur-, Wissenschafts- und Sportveranstaltungen die Möglichkeit geben, den Buchenden bei pandemiebedingten Absagen von vor dem 08.03.2020 gebuchten Reisen, Flügen und Veranstaltungen anstelle der binnen 7 bzw. 14 Tagen fälligen Erstattung einen Gutschein zu geben, der folgende Bedingungen erfüllen soll:

–    Insolvenzabsicherung, ggf. staatliche Rückversicherung

–    Härtefallklausel für Fälle, in denen für den Buchenden der Gutschein unzumutbar ist

–    Gültigkeit des Gutscheins: 31.12.2021 – wir der Gutschein bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst, ist der Wert zu erstatten.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz soll eine Formulierungshilfe für einen Fraktionsentwurf vorbereiten. Diese Formulierungshilfe soll in das Kabinett am 08.04.2020 eingebracht werden.

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Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


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