Betrieb eines Erwerbsgeschäfts durch einen Minderjährigen (zu § 112 BGB)
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat wie folgt entschieden (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.08.2022 – 5 WF 72/22, NJW 2022, 3161):
„Für die Erteilung der Genehmigung zum selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts muss der Minderjährige die psychische und charakterliche Reife wie ein Volljähriger haben. Zudem muss er über die im Geschäftsleben nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen.“
Ergänzende Hinweise
Maßgebliche Vorschrift für derartige Fälle ist § 112 BGB. In dem konkret entschiedenen Fall hat das Gericht die Zustimmung versagt.