Startseite | Aktuelles | Corona-Kinderbonus und Kindesunterhaltsbedarf

Corona-Kinderbonus und Kindesunterhaltsbedarf

Aktuelles
18.05.2021

Corona-Kinderbonus und Kindesunterhaltsbedarf

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat entschieden (OLG Koblenz, Beschl. v. 01.12.2020 – 13 UF 375/20):

„Der sog. Corona-Kinderbonus ist hälftig auf den Kindesunterhaltsbarbedarf eines minderjährigen, bei einem Elternteil lebenden Kindes anzurechnen.“

Suchen
Format
Autor(en)


Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten



Daniela Wackerbarth
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel