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Corona-Kinderbonus und Kindesunterhaltsbedarf
Corona-Kinderbonus und Kindesunterhaltsbedarf

Corona-Kinderbonus und Kindesunterhaltsbedarf

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat entschieden (OLG Koblenz, Beschl. v. 01.12.2020 – 13 UF 375/20):

„Der sog. Corona-Kinderbonus ist hälftig auf den Kindesunterhaltsbarbedarf eines minderjährigen, bei einem Elternteil lebenden Kindes anzurechnen.“