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Darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen, dass sich dieser gegen das Coronavirus impfen lässt?

Frage des Tages
28.07.2021

Darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen, dass sich dieser gegen das Coronavirus impfen lässt?

Die gestellte Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Klar ist lediglich, dass niemand, auch kein Arbeitnehmer, mittels körperlichen Zwangs dazu verpflichtet werden kann, sich impfen zu lassen.

In Betracht kommt jedoch eine mittelbare Impflicht. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer aufgrund für ihn arbeitsrechtlich nachteiliger Umstände (mittelbar) verpflichtet sein kann, sich impfen zu lassen. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn dem Arbeitgeber – einzelfallabhängig – das Recht zustehen sollte, dem nicht geimpften Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt vorzuenthalten. Auch mag es Fälle geben, in denen dem Arbeitnehmer für den Fall, dass er sich nicht impfen lassen sollte, die arbeitgeberseitige Kündigung droht. So kann auf den Arbeitnehmer ein mittelbarer Zwang, sich impfen zu lassen, entstehen.

Siehe dazu auch den Aufsatz von Gutzeit in DB 2021, 955 ff..

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Autor(en)


Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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