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Eingeschränkte Haftung des Steuerberaters, wenn dem Mandanten ein Steuervorteil entstanden ist
Eingeschränkte Haftung des Steuerberaters, wenn dem Mandanten ein Steuervorteil entstanden ist

Eingeschränkte Haftung des Steuerberaters, wenn dem Mandanten ein Steuervorteil entstanden ist

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (BGH, Urt. v. 21.10.2021 – IX ZR 9/21, DB 2021, 2957):

„Führt eine fehlerhafte steuerliche Beratung zu steuerlichen Vorteilen, die dem Mandanten wegen Festsetzungsverjährung verbleiben, können diese Vorteile bei wertender Betrachtung im Rahmen des Gesamtvermögensvergleichs schadensmindernd anzurechnen sein.“