Eingeschränkte Haftung des Steuerberaters, wenn dem Mandanten ein Steuervorteil entstanden ist
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (BGH, Urt. v. 21.10.2021 – IX ZR 9/21, DB 2021, 2957):
„Führt eine fehlerhafte steuerliche Beratung zu steuerlichen Vorteilen, die dem Mandanten wegen Festsetzungsverjährung verbleiben, können diese Vorteile bei wertender Betrachtung im Rahmen des Gesamtvermögensvergleichs schadensmindernd anzurechnen sein.“