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Entziehung der Fahrerlaubnis

Entziehung der Fahrerlaubnis
Aktuelles
27.04.2022

Entziehung der Fahrerlaubnis

Der Verwaltungsgerichthof (VGH) München hat entschieden (VGH München, Beschl. v. 13.01.2022 – 11 CS 21.2794):

„Die möglichst zeitnah zu ergreifenden Maßnahmen der Ermahnung und Verwarnung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem werden nicht schon durch Mitteilungen des Betroffenen oder seines Bevollmächtigten an die Fahrerlaubnisbehörde ausgelöst, sondern erst durch die dem Kraftfahrt-Bundesamt obliegende Übermittlung vorhandener Eintragungen aus dem Fahreignungsregister.“

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Autor(en)


Volkan Özkara
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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