Ersatzfähige Verbringungskosten und UPE-Zuschläge nach einem Verkehrsunfall bei fiktiver Abrechnung / Nutzungsausfallschaden
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat entschieden (OLG Celle, Urt. v. 10.11.2021 – 14 U 136/20):
„Verbringungskosten und UPE-Zuschläge sind auch bei fiktiver Abrechnung ersatzfähig, wenn sie nach den örtlichen Gegebenheiten in einer markengebundenen Fachwerkstatt angefallen wären.
Der Anspruch auf einen Nutzungsausfallschaden kann auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung bestehen, er setzt aber einen ´fühlbaren´ Nachteil voraus. Dieser muss tatsächlich vermögensrechtlich eingetreten sein und darf nicht fiktiv bleiben.“