Startseite | Aktuelles | Ersatzfähige Verbringungskosten und UPE-Zuschläge nach einem Verkehrsunfall bei fiktiver Abrechnung / Nutzungsausfallschaden

Ersatzfähige Verbringungskosten und UPE-Zuschläge nach einem Verkehrsunfall bei fiktiver Abrechnung / Nutzungsausfallschaden

Aktuelles
25.02.2022

Ersatzfähige Verbringungskosten und UPE-Zuschläge nach einem Verkehrsunfall bei fiktiver Abrechnung / Nutzungsausfallschaden

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat entschieden (OLG Celle, Urt. v. 10.11.2021 – 14 U 136/20):

„Verbringungskosten und UPE-Zuschläge sind auch bei fiktiver Abrechnung ersatzfähig, wenn sie nach den örtlichen Gegebenheiten in einer markengebundenen Fachwerkstatt angefallen wären.

Der Anspruch auf einen Nutzungsausfallschaden kann auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung bestehen, er setzt aber einen ´fühlbaren´ Nachteil voraus. Dieser muss tatsächlich vermögensrechtlich eingetreten sein und darf nicht fiktiv bleiben.“

Weitere interessante Artikel

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x