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Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht

Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht
Aktuelles
31.03.2023 — Lesezeit: 1 Minute

Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (BFH, Urt. v. 12.10.2022 – II R 5/20, DB 2023, 625):

„1. Die erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht verletzt nicht den allgemeinen Gleichheitssatz i.S. des Art. 3 Abs. 1 GG.

  1. Die Regelung bewirkt auch keinen Verstoß gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit.“
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Autor(en)


Dietrich Loll, LL.M.
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


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