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Erzwungener Weiterbeschäftigungsanspruch bei nachträglich erwiesener, wirksamer Kündigung - Folgen für Ansprüche auf Entgeltzahlung

Erzwungener Weiterbeschäftigungsanspruch bei nachträglich erwiesener, wirksamer Kündigung - Folgen für Ansprüche auf Entgeltzahlung
Aktuelles
13.08.2020

Erzwungener Weiterbeschäftigungsanspruch bei nachträglich erwiesener, wirksamer Kündigung - Folgen für Ansprüche auf Entgeltzahlung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden (BAG, Urt. v. 27.05.2020 – 5 AZR 247/19):

Wird ein gekündigter Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist zur Abwendung der  Zwangsvollstreckung aus einem titulierten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch vorläufig weiter beschäftigt, bestehen keine Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Entgeltzahlung an Feiertagen, wenn sich nachträglich die Kündigung als wirksam erweist.

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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

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Rüdiger Soltyszeck, LL.M.
Rechtsanwalt
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