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ETL Rechtsanwälte aus Gera setzen sich beim Thüringer Oberlandesgericht durch

Über eine Unfallflucht (§ 142 StGB) muss neu verhandelt werden
ETL Rechtsanwälte aus Gera setzen sich beim Thüringer Oberlandesgericht durch
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08.04.2021

ETL Rechtsanwälte aus Gera setzen sich beim Thüringer Oberlandesgericht durch

Über eine Unfallflucht (§ 142 StGB) muss neu verhandelt werden

Für ihren Mandanten sind die ETL Rechtsanwälte aus Gera (RA Streibhardt) in Revision gegangen (sog. Sprungrevision). Das angerufene Thüringer Oberlandesgericht (OLG) hat das Urteil des Amtsgerichts Gera daraufhin aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Gera zurückverwiesen (Thüringer OLG, Beschl. v. 09.02.2021 – 1 OLG 121 Ss 116/20). Im Kern ging es im Zusammenhang mit einer sog. Verkehrsunfallflucht nach § 142 StGB um die rechtliche Frage, ob die dem Angeklagten vorgeworfene Tat im öffentlichen Straßenverkehr begangen worden ist. Übereinstimmend mit der Rechtsauffassung der ETL Rechtsanwälte ist das Gericht der Meinung, dass die Feststellungen des Amtsgerichts Gera  die Annahme, der im Fall maßgebliche Verkehrsunfall habe sich im öffentlichen Verkehrsraum ereignet, nicht tragen.

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