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ETL Rechtsanwälte gewinnen für ihren Mandanten einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Stralsund

Wirksamer Zugang einer arbeitgeberseitigen Kündigung durch Einwurf in den Hausbriefkasten
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30.10.2021

ETL Rechtsanwälte gewinnen für ihren Mandanten einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Stralsund

Wirksamer Zugang einer arbeitgeberseitigen Kündigung durch Einwurf in den Hausbriefkasten

Die ETL Rechtsanwälte aus Köln bzw. Rostock (Rechtsanwalt Rüdiger Soltyszeck und Rechtsanwalt Steffen Pasler) gewinnen für ihren Mandanten einen Arbeitsgerichtsprozess vor dem Arbeitsgericht Stralsund (ArbG Stralsund, Urt. v. 04.10.2021 – 12 Ca 8/21).

In dem Rechtsstreit ging es unter anderem um die Frage des wirksamen Zugangs einer arbeitgeberseitigen Kündigung (vgl. § 130 Abs. 1 BGB). Der Arbeitgeber hatte die Kündigung durch einen Boten in den Hausbriefkasten des Arbeitnehmers einwerfen lassen. Nach einer Vernehmung des Boten als Zeuge durch das Arbeitsgericht gelangte das Gericht zu der Überzeugung, dass die maßgebliche Kündigung an dem vom Arbeitgeber behaupteten Tag in den Hausbriefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen worden war.

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