ETL Rechtsanwälte gewinnen vor dem Arbeitsgericht Berlin
Klage auf Urlaubsentgelt, Feiertagsvergütung und Mutterschutzlohn abgewiesen
Die ETL Rechtsanwälte aus Köln (RA Soltyszeck) gewinnen für ihren Mandanten vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Berlin (ArbG Berlin, Urt. v. 20.01.2021 – 20 Ca 16351/18). Die Klage richtete sich im Wesentlichen auf die Bezahlung von Urlaubsentgelt, Feiertagsvergütung und Mutterschutzlohn. Das Gericht hat die Klage in vollem Umfang abgewiesen.