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ETL-Rechtsanwälte Köln erfolgreich in zwei Verfahren vor dem Arbeitsgericht Oberhausen

Keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall!
ETL-Rechtsanwälte Köln erfolgreich in zwei Verfahren vor dem Arbeitsgericht Oberhausen
Unsere Erfolge
05.10.2023 — Lesezeit: 1 Minute

ETL-Rechtsanwälte Köln erfolgreich in zwei Verfahren vor dem Arbeitsgericht Oberhausen

Keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall!

Die ETL-Rechtsanwälte aus Köln (RA Soltyszeck) vertraten ihren Mandanten (= Arbeitgeber) in zwei Gerichtsprozessen erfolgreich vor dem Arbeitsgericht in Oberhausen (ArbG Oberhausen, Aktenzeichen 4 Ca 107/23 und 3 Ca 123/23).

Zwei Mitarbeiterinnen kündigten ihre Arbeitsverhältnisse, meldeten sich bis zum Ende der Kündigungsfrist krank und legten entsprechende ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor. Anschließend verklagten sie ihren ehemaligen Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber zweifelte den Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an.

Beide Klägerinnen waren in den Verfahren anwaltlich beraten und vertreten. Während der gerichtlichen Güteverhandlungen versuchten die Klägerinnen noch, ihre vermeintlichen Ansprüche durchzusetzen. Jedoch nahmen sie in der Folgezeit hiervon Abstand und zogen ihre Klagen zurück.

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Autor(en)


Rüdiger Soltyszeck, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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