Startseite | Aktuelles | Europäische Kommission kritisiert deutsche Vander-Elst-Visumpflicht (§ 21 BeschV)
Europäische Kommission kritisiert deutsche Vander-Elst-Visumpflicht (§ 21 BeschV)
Europäische Kommission kritisiert deutsche Vander-Elst-Visumpflicht (§ 21 BeschV)

Europäische Kommission kritisiert deutsche Vander-Elst-Visumpflicht (§ 21 BeschV)

Am 30. Januar 2026 hat die Europäische Kommission ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (Aktenzeichen: INFR(2025)4025) eingeleitet.

Der Vorwurf: Deutschland verstößt durch die Aufrechterhaltung der Vander-Elst-Visumpflicht in § 21 BeschV gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) und das Recht auf Freizügigkeit.

Die Kommission beanstandet, dass Deutschland von Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten verlangt, ein zusätzliches nationales Visum für Drittstaatsangehörige zu beantragen, wenn diese für kurzzeitige Dienstleistungen nach Deutschland entsandt werden.

Gemäß Artikel 21 SDÜ (Schengener Durchführungsübereinkommen) müssen Inhaber eines gültigen Aufenthaltstitels eines EU-Staates das Recht haben, sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumfrei in anderen Mitgliedstaaten aufzuhalten. Nach Ansicht der Kommission stellt das Visumverfahren zudem eine unverhältnismäßige bürokratische Hürde dar, die zeitkritische Projekte gefährdet und die wirtschaftliche Tätigkeit von EU-Unternehmen behindert.

Die Bundesregierung wurde aufgefordert, diese zusätzliche Hürde zu beseitigen und die visumfreie Entsendung für bereits in der EU rechtmäßig beschäftigte Drittstaatsangehörige zu ermöglichen.

Deutschland wurde mit einem Aufforderungsschreiben (der ersten Stufe des Verfahrens) aufgefordert, innerhalb einer Frist von zwei Monaten auf die Beanstandungen zu reagieren. Die Europäische Kommission behält sich vor, das Verfahren bis vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen, sollte Deutschland die Praxis nicht anpassen.

Die im April 2026 erzielte Trilogeinigung dient in diesem Kontext als politischer Rahmen, um die technischen Voraussetzungen für eine visumfreie, aber digital registrierte Entsendung (via eDeclaration) zu schaffen und so den Konflikt beizulegen.