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Gesetzgeber plant Benachteiligung von Arbeitnehmern

Gehaltsumwandlungen sollen erschwert werden
Aktuelles
20.02.2020

Gesetzgeber plant Benachteiligung von Arbeitnehmern

Gehaltsumwandlungen sollen erschwert werden

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist es möglich, steuer- und sozialversicherungspflichtige Lohnbestandteile  in (teilweise) abgabenfreie Zusatzleistungen umzuwandeln (BFH, Urt. v. 01.08.2019 – VI R 32/18).

Danach ist z. B. ein Gehaltsverzicht mit anschließender Gewährung eines steuerfreien oder pauschal besteuerten Sachbezugs (wie Tankgutscheine oder Job-Tickets) steuerlich anzuerkennen.

Der Gesetzgeber plant in seinem Entwurf vom 16.01.2020 zum Grundrentengesetz diese Lücke zu schließen. 

Sollte der Gesetzesentwurf wie geplant verabschiedet werden, würden für Arbeitnehmer günstige Entgeltumwandlungsmöglichkeiten erschwert oder ganz verhindert werden.

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Autor(en)


Dietrich Rüdiger Loll
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


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