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Gespräche mit besorgten Eltern

Warum Eltern ihr Kind nicht auf das Coronavirus testen lassen wollen
Gespräche mit besorgten Eltern
Der Kommentar
26.04.2021

Gespräche mit besorgten Eltern

Warum Eltern ihr Kind nicht auf das Coronavirus testen lassen wollen

ETL Rechtsanwälte tragen seit mehr als einem Jahr Gerichtsentscheidungen zusammen. Alle Entscheidungen haben Bezug zum Coronavirus. Inzwischen sind es mehr als 500, beinahe 600 Beschlüsse und Urteile deutscher Gerichte, die die Chronisten auf www.etl-rechtsanwaelte.de eingestellt haben. Von A wie Ausgangssperre bis Z wie Zwangstest. Die auf der Website bekannt gegebenen Entscheidungen veranlassen zahlreiche Rat- und Rechtsuchende Kontakt mit den verantwortlichen Rechtsanwälten aufzunehmen. Unser Autor ist Rechtsanwalt und hat einen Großteil der Telefonate mit diesen Menschen geführt. Ausnahmslos kostenfrei. Auch aus Interesse an den Menschen und ihren Sorgen. Wirklich geholfen werden konnte den Wenigsten. Denn die Vorstellungen und Wünsche ließen sich in aller Regel nicht mit geltendem Recht vereinbaren. Zuletzt ging es beinahe ausschließlich um ein einziges Thema, nämlich die angebliche Testpflicht von Schülerinnen und Schülern. Die Gespräche mit besorgten Müttern und Vätern offenbaren Erstaunliches.

Ja, zugegeben, der Autor ging zunächst davon aus, eine Hotline für Aluhutträger, für Anhänger diverser Verschwörungstheorien bedienen zu müssen. Und bisweilen waren die Telefonate tatsächlich schwer zu ertragen. So wurde etwa der bekannte Berliner Virologe Prof. Drosten als Agent einer ausländischen Macht bezeichnet, ein Scharlatan, der schon vor Jahren die Gefahren der Schweinegrippe unnötig dramatisiert habe. PCR-Tests seien samt und sonders untaugliche Instrumente, um das Virus aufzuspüren. Und natürlich wurde auch das vielfach widerlegte Argument gebraucht, das Coronavirus sei letztlich nicht schlimmer als jede saisonale Grippe. Aber darum soll es in diesem Beitrag nicht gehen. Aluhüte und Verschwörungstheoretiker waren nämlich nur eine kleine, wenngleich lautstarke Minderheit derer, mit denen der Autor telefoniert hat. Das zeigte sich vor allem an den vielen Gesprächen der letzten Wochen, in denen es um die sog. Testpflicht an den Schulen unseres Landes gegangen ist. Hier meldeten sich viele Eltern und berichteten von Ihren Sorgen, ja Ängsten und erbaten den juristischen Rat, wie mit den Tests von Schülern rechtlich umzugehen sei. Eine repräsentative Untersuchung der Gesprächsinhalte hat nicht stattgefunden. Und dennoch möchte der Autor behaupten, recht genau darüber Bescheid zu wissen, warum besorgte Eltern Einwände gegen die sog. Zwangstests an Deutschlands Schulen erheben.

Zunächst: Vielen Anrufern war schon nicht klar, dass es gar keinen Zwangstest gibt. Wer seine Kinder nicht testen lassen möchte, der lässt es eben bleiben. Zwar scheidet dann ein Präsenzunterricht in aller Regel aus, aber einen Zwang, seine Kinder auf das Coronavirus testen zu lassen, gab und gibt es nicht. Schon dieser Hinweis beruhigte viele Anrufer und ließ das Telefonat mit dem Anwalt schnell enden.

Spannend: Die ganz überwiegende Zahl der Anrufer war männlichen Geschlechts, Frauen bildeten eine Minderheit. Dennoch nahmen Frauen durchaus an den Telefonaten teil, nämlich durch Zurufe aus dem Hintergrund. Es schien so, dass der männliche Part die Speerspitze gegen das empfundene Unrecht bilde, aber nicht ohne Unterstützung der gleichfalls besorgten Mutter dastand. Für den Rat gebenden Anwalt keine einfache Gesprächssituation. Mussten doch schließlich zwei Personen aufgeklärt und idealerweise beruhigt werden, wenngleich offiziell nur eine Person am Ende der Leitung das Gespräch führte.

Schließlich und ganz entscheidend: Was trieb die besorgten Eltern um, angesichts einer Testpflicht, die gar keine Pflicht ist? Da waren die von Vätern wie Müttern geäußerten Bedenken zahlreich und durchaus unterschiedlich, wenngleich sich bestimmte Argumentationsmuster häufig wiederholten.

Manche Eltern wussten zu berichten, dass der Schnelltest auf das Coronavirus fehleranfällig sei, insbesondere mit der Gefahr von fehlerhaft positiven Tests zu rechnen sei. Ein Argument, dem man sich schwerlich verschließen kann, wenn man die Äußerungen aus der Medizin ernst nimmt, auch wenn der fehlerhafte Test leider unvermeidlich und damit letztlich hinzunehmen sein dürfte.

Viele Eltern verwiesen auf den Datenschutz; ein offensichtlich untaugliches Argument. In diesem Zusammenhang sorgten sich die Eltern aber teilweise auch vor der Stigmatisierung ihrer Kinder, wenn diese vor den Augen der Klassenkameraden positiv getestet und das Kind sodann gewissermaßen „in die Selbstisolation abgeführt“ würde. Dieses Argument ist zwar wenig geeignet, den Test auf das Coronavirus gänzlich in Frage zu stellen. Dennoch ist die Vorstellung, dass das eigene Kind vor den Augen vieler quasi zum Opfer einer vermuteten Krankheit wird, ganz und gar nicht schön und unbedingt ernst zu nehmen. Auch dann, wenn daran im Interesse eines möglichst effektiven Infektionsschutzes festzuhalten ist.

Immer wieder wurde zudem auf den allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 unserer Verfassung verwiesen. Vielen Eltern mochte beispielsweise nicht einleuchten, warum es zwar in der Schule eine Testpflicht geben solle, in zahlreichen Betrieben davon aber keine Rede sei. Ein durchaus beachtlicher Hinweis. Dieses Argument zu widerlegen, erforderte einen teils mühevollen Ausflug ins Verfassungsrecht.

Fazit: Wenn sich Eltern gegen die von ihnen als solche empfundene Testpflicht wehren, muss nicht gleich hinter jeder Mutter oder jedem Vater ein Coronaleugner stecken. Vielmehr haben zahlreiche Gespräche des Autors mit besorgten Eltern gezeigt, dass viele staatliche Maßnahmen bislang einfach nicht ausreichend kommuniziert wurden. Es fehlt an allen Ecken und Enden das passende Argument, um diese oder jene freiheitsbeschränkende Maßnahme für die Rechtsunterworfenen zu rechtfertigen. Nicht, dass es dieses Argument nicht gäbe, aber es bleibt in zahlreichen Fällen im Verborgenen und erschwert dadurch die allgemeine Akzeptanz eines zwingend notwendigen Infektionsschutzes.

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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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