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Gibt es Tätigkeitsverbote für nicht gegen das Coronavirus geimpfte Arbeitnehmer?

Frage des Tages
29.07.2021

Gibt es Tätigkeitsverbote für nicht gegen das Coronavirus geimpfte Arbeitnehmer?

Ja, das kann – allerdings nur in engen Grenzen – der Fall sein. Das dürfte vor allem dann angenommen werden, wenn die Tätigkeit des Arbeitnehmers in einem nicht geimpften Zustand beachtliche Gefahren für andere Menschen mit sich bringt.

Siehe dazu auch den Aufsatz von Gutzeit in DB 2021, 955 ff. zur Frage einer Impfpflicht im Arbeitsverhältnis.

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Autor(en)


Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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