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Höhe des Hinterbliebenengeldes beträgt ungefähr 10.000,00 Euro

Aktuelles
02.03.2021

Höhe des Hinterbliebenengeldes beträgt ungefähr 10.000,00 Euro

Die Höhe des Hinterbliebenengeldes für einen durch einen Verkehrsunfall verlorenen Angehörigen gemäß des zum 22.07.2017 in Kraft getretenen § 844 Abs. 3 BGB war bislang unklar.

Das OLG Koblenz hat nunmehr zu dieser Thematik eine Entscheidung getroffen, die als Orientierungshilfe dient, indem dem Kläger aufgrund des Unfalltodes seines Sohnes ein Hinterbliebenengeld in Höhe von 10.000,00 Euro zugesprochen wurde (OLG Koblenz, Urt. v. 31.08.2020 – 12 U 870/20).

Maßgeblich für die Ermittlung der Höhe des Hinterbliebenengeldes war die Kostenschätzung einer durchschnittlichen Entschädigung durch den Gesetzgeber im Rahmen der Gesetzesbegründung. Ferner führte das OLG aus, dass Hinterbliebenengeld kein Ausgleich für den Verlust des Lebens darstelle, sondern als Entschädigung für die Trauer und das seelische Leid des gelte, sofern diese keine Gesundheitsbeeinträchtigungen nach sich ziehen würden.

Jedoch sei für die Höhe des Hinterbliebenengeldes keine feste Ober- oder Untergrenze vorgegeben. Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld bleibe jedoch hinter dem Anspruch auf Schmerzensgeld nachrangig.

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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de


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