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Hohe Sorgfaltsanforderungen beim Anfahren vom Fahrbahnrand

Hohe Sorgfaltsanforderungen beim Anfahren vom Fahrbahnrand
Aktuelles
10.09.2021

Hohe Sorgfaltsanforderungen beim Anfahren vom Fahrbahnrand

Das Landgericht (LG) Saarbrücken hat darauf hingewiesen, dass die hohen Sorgfaltsanforderungen des § 10 S. 1 StVO nach dem Anfahren vom Fahrbahnrand auch dann gelten, wenn das anfahrende Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt bereits zwölf bis 16 Meter zurückgelegt hat (LG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.2020 – 13 S 117/20, NJW-Spezial 2021, 298).

Ergänzender Hinweis

In dem durch das LG entschiedenen Fall hat das Gericht – anders als die Vorinstanz – eine hälftige Haftung der Unfallbeteiligten angenommen.

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Autor(en)


Volkan Özkara
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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