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In welchem Umfang besitzt eine Frau, die eine Fehlgeburt erlitten hat, einen besonderen Kündigungsschutz?

In welchem Umfang besitzt eine Frau, die eine Fehlgeburt erlitten hat, einen besonderen Kündigungsschutz?
Frage des Tages
06.04.2024

In welchem Umfang besitzt eine Frau, die eine Fehlgeburt erlitten hat, einen besonderen Kündigungsschutz?

Hier ist vor allem vorab zu klären, innerhalb welcher Schwangerschaftswoche (SSW) die Fehlgeburt eingetreten ist. Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. SSW unzulässig.

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Autor(en)


Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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