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Ist bei einer maßregelnden Kündigung (§ 612a BGB) die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers möglich?

Ist bei einer maßregelnden Kündigung (§ 612a BGB) die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers möglich?
Frage des Tages
20.12.2022

Ist bei einer maßregelnden Kündigung (§ 612a BGB) die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers möglich?

Nein, meint das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 27.09.2022 – 2 AZR 5/22, DB 2022, 2999). In den Entscheidungsgründen heißt es:

„Bei einer maßregelnden Kündigung scheidet eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers aus. Das folgt aus § 13 Abs. 2 KSchG. Danach kann bei einer – auch – sittenwidrigen Kündigung allein der Arbeitnehmer einen Auflösungsantrag stellen. Denn es wird lediglich § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG in Bezug genommen. Das gilt auch für eine maßregelnde Kündigung, weil es sich um einen Sonderfall der Sittenwidrigkeit handelt (vgl. BAG 18. November 2021 – 2 AZR 229/21 – Rn. 28; 20. Mai 2021 – 2 AZR 560/20 – Rn. 26).“

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