Startseite | Aktuelles | Ist das Rückwärtsfahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung bei einer Einbahnstraße verboten?

Ist das Rückwärtsfahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung bei einer Einbahnstraße verboten?

Ist das Rückwärtsfahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung bei einer Einbahnstraße verboten?
Frage des Tages
28.11.2023

Ist das Rückwärtsfahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung bei einer Einbahnstraße verboten?

Ja, meint der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 10.10.2023 – VI ZR 287/22). Im Leitsatz zu a) heißt es:

„Das Vorschriftszeichen 220 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 StVO gebietet, dass die Einbahnstraße nur in vorgeschriebener Fahrtrichtung befahren werden darf. Verboten ist auch das Rückwärtsfahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Lediglich (unmittelbares) Rückwärtseinparken („Rangieren“) ist – ebenso wie Rückwärtseinfahren aus einem Grundstück auf die Straße – kein unzulässiges Rückwärtsfahren auf Richtungsfahrbahnen gegen die Fahrtrichtung.“

Suchen
Autor(en)
Weitere interessante Artikel