Ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen Coronatest zur Verfügung zu stellen, damit dieser im Rahmen der 3G-Regel seiner Testpflicht nachkommen kann?
Nein! Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer zwar aktuell zwei Tests pro Woche anzubieten. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um solche, die der Arbeitgeber zu beaufsichtigen hat, damit der nicht geimpfte und auch nicht als genesen zu betrachtende Arbeitnehmer seiner Testpflicht im Rahmen der 3G-Regel nachkommen kann. Der Arbeitgeber kann zwar „hilfreich“ sein und den Test beaufsichtigen, er ist dazu aber nicht verpflichtet.
Siehe dazu auch Kleinebrink, DB 2022, 392 (392 f.).